Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreispflicht (vom 15August 2019): es befasst sich u. a. mit Regelungen bei Fluchtgefahr (u. a. was als konkrete Anhaltspunkte für Fluchtgefahr gewertet werden kann), Einreise- und Aufenthaltsverbot, Aufenthaltserlaubnis mit räumlicher Beschränkung, Einschränkungen von Ausweisungen, Sicherungshaft, Ausreisegewahrsam, Verpflichtung zu Zusammenarbeit mit Behörden, Geheimhaltungspflichten (betr. konkretem Anlauf einer Abschiebung), Einführung einer staatlichen Asylverfahrensberatung, Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung über 18 Monate hinaus, Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz, Einschränkung des Grundrechts auf Freiheit der Person und der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (ab 9.August 2019): Regelungen zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Teilnahme an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung, Ausschluss von Mehr- oder Vielehen bei Einbürgerungen.
Dazu Info der Bundesregierung: und hier (Juristenlink)
Änderungen im Datenaustauschverbesserungsgesetz: „Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie der Datenaustausch weiter verbessert. Ziel sind belastbarere Auskünfte und ein unkomplizierter Zugriff durch alle relevanten Behörden.“ Damit Ermöglichung einer Einbindung von Jugendämtern, Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden, Träger der Deutschen Rentenversicherung, Auswärtigem Amt und seinen Auslandsvertretungen sowie des Bundesamts für Justiz.